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Capristo

Capristo Sportauspuff Nissan GTR MK3 (01/2012), MK4 (08/2016), Nismo (08/2014)) mit CH-Gutachten

Capristo Sportauspuff Nissan GTR MK3 (01/2012), MK4 (08/2016), Nismo (08/2014)) mit CH-Gutachten

Normaler Preis CHF 6,850.00
Normaler Preis Verkaufspreis CHF 6,850.00
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Capristo bietet Ihnen eine exklusive Klappenabgasanlage fŸr den Nissan GTR MK3 (01/2012), MK4 (08/2016), Nismo (08/2014).

Da die QualitŠt bei Capristo entscheidet, wird diese Klappenabgasanlage aus hitzebestŠndigem 1.4828 Edelstahl gefertigt. Dieses hochwertige Material verschafft der Capristo Anlage eine lange Lebensdauer. Gefertigt werden die Anlagen ausschlie§lich von Hand in einem WIG Schwei§verfahren. Anschlie§end werden die Anlagen auf Hochglanz poliert. Eine QualitŠtskontrolle schlie§t den Fertigungsprozess nun vollstŠndig ab.

Mit den SteuerungenÊCES-3ÊundÊEVCU-1Êist das System frei programmierbar und staudruckŸberwacht.

Mit dieser Klappenabgasanlage bringen Sie Ihren Nissan neben dem optischen und technischen Anspruch nun zu dem passenden akustischen Sound. Als Besitzer einer Capristo Klappenauspuffanlage kann man dauerhaft einen tollen Sound erleben. †berzeugen Sie sich selbst!

Ê

Mit ECE Genehmigung nur fŸr MK3
ECE-Genehmigung
02 NI 095 03 001

EndschalldŠmpfer mit Mittelrohr,ÊCES-3,ÊEndrohre Aluminium eloxiert
(Gold, Rot, Schwarz, Silber*) und Carbon Aussenrohr.

Bitte beachten Sie die zulŠssigen Fahrzeugtypen in derÊECE Genehmigung nur fŸr MK3

5.685,05 Euro

*ACHTUNG! Bei einer zu hohen Temperatur kann sich der Farbton des eloxierten Aluminiumrohres verŠndern.

WEITERE HINWEISE!ÊDie Verwendung von Sportkatalysatoren, Ersatzrohren und manuellen Klappensteuerungen (EVCU-1, E2P, E2E, FB-Kit, CLS-1), ist auf šffentlichen Stra§en in Deutschland und teilweise auch in anderen LŠndern nicht erlaubt. Beachten Sie bitte unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land. Sportauspuffanlagen und Steuerungen, die nicht fŸr den šffentlichen Stra§enverkehr zugelassen sind, sind ausschlie§lich fŸr Rennsportzwecke gedacht und auf privaten, geschlossenen Rennstrecken zu benutzen. Die Benutzung auf šffentlichen Stra§en geschieht auf eigene Verantwortung. Vor dem Einbau der Auspuffanlage muss der KŠufer sicherstellen, dass die Anlage in dem jeweiligen Land benutzt werden darf.

Wir weisen ausdrŸcklich darauf hin, dass man es vermeiden sollte, im Stand Gasstš§e zu geben, da gro§e Stichflammen herauskommen kšnnten. Diese Stichflammen kšnnten dazu fŸhren, dass Fahrzeuge und Personen die sich in unmittelbarer NŠhe befinden zu Schaden kommen.



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